Bis heute bleibt der Grundgedanke des Sportabzeichens erhalten: Die zu erbringenden Leistungen orientieren sich an den motorische Grundfähigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Der Nachweis der Schwimmfertigkeit ist notwendige Voraussetzung für den Erwerb des Sportabzeichens.
Die Palette der Sportarten, in denen die Prüfungen abgelegt werden können, umfasst Leichtathletik, Schwimmen, Gerätturnen und Radfahren. In der Gruppe Kraft und Ausdauer können Verbandsabzeichen anerkannt werden, wenn Sie im gleichen Jahr wie das Sportabzeichen abgelegt werden.
Ausdauer
Ausdauer ist die Fähigkeit, lange einer Belastung zu widerstehen, die letztendlich zu einer unüberwindbaren Ermüdung führt, und trotz Ermüdung die Belastung fortzusetzen (1).
In dieser Disziplingruppe wird die allgemeine dynamische aerobe Grundlagenausdauer abgeprüft. Dabei handelt es sich um eine zyklische Bewegung, die überwiegend im Rahmen der aeroben Energiebereitstellung erfolgt und einen Großteil der gesamten Skelettmuskulatur beansprucht.
Das fordert einiges an Durchhaltevermögen, denn Ihre persönliche Ausdauer wird getestet. Wenn Sie nicht schon regelmäßig laufen oder walken, sollten Sie für diese Gruppe viel Vorbereitungszeit investieren. Denn: Ausdauer hat aus sportmedizinischer Sicht einen äußerst positiven Einfluss auf Ihre Gesundheit, da das Herz-Kreislauf-System gestärkt wird.
Im Angebot z.B.:
- 3.000 m Lauf
- 10 km Lauf
- 7,5 km Walking
- 20 km Radfahren
Kraft
Beim Deutschen Sportabzeichen wird in dieser Disziplingruppe besonders die Schnellkraft geprüft. Die Definition besagt, dass die Schnellkraft die Fähigkeit des Nerv-Muskelsystems ist, den Körper, Teile des Körpers oder Gegenstände mit maximaler Geschwindigkeit zu bewegen (1). Im Gegensatz zur Gruppe „Schnelligkeit“ steht hierbei die Überwindung des Widerstandes im Vordergrund und nicht die Bewegungsgeschwindigkeit.
Im Angebot z.B.:
- Medizinball
- Kugelstoßen
- Steinstoßen
- Standweitsprung
- Gerätturnen
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(1) vgl. Weineck, J. (2009):Optimales Training. Balingen: Spitta
Schnelligkeit
…
Koordination
Die koordinativen Fähigkeiten sind Fähigkeiten, die primär koordinativ, d.h. durch die Prozesse der Bewegungssteuerung und -regelung bestimmt werden. Sie befähigen den Sportler, motorische Aktionen in vorhersehbaren Situationen sicher und ökonomisch zu beherrschen (1).
Im Vordergrund stehen also primär die Bewegungstechnik und die Qualität der Bewegungsausführung, während die energetischen Prozesse der Muskelbewegung eine sekundäre Rolle spielen.
Im Angebot z.B.:
- Hochsprung
- Weitsprung
- Zonenweitsprung (nur Altersklasse 6-9 Jahre)
- Schleuderball
- Seilspringen
- Gerätturnen
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(1) vgl. Hirtz, P.: Koordinative Fähigkeiten – Kennzeichnung, Altersgang und beeinflussungsmöglichkeiten. Medizin und Sport 21 (1981), 348-351
Frey, G.: Zur Terminologie und Struktur physischer Leistungsfatoren und motorischer Fähigkeiten. Leistunssport 7 (1977), 339-362
Nachweis der Schwimmfertigkeit
Zielsetzung ist es, die allgemeine Schwimmfertigkeit zu überprüfen. Neben der Leichtathletik und Gerätturnen gehört das Schwimmen zu den Klassikern des Sportabzeichens seit der Einführung des Breitensport-Ordens 1913. Um die Schwimmfertigkeit nachzuweisen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Ablegen einer Schwimmdisziplin aus den Disziplingruppen Ausdauer oder Schnelligkeit im Zuge der Sportabzeichen-Prüfung. Ausnahmeregelung für die Disziplingruppe Ausdauer: Als Nachweis der Schwimmfertigkeit gilt auch, wenn eine Strecke aus der Disziplingruppe Ausdauer vollständig durchschwommen wird, die erreichte Zeit aber nicht der Mindestanforderung für die Leistungsstufe Bronze entspricht
- 15 Min. Dauerschwimmen (im offenen Gewässer möglich), wobei eine offensichtliche Fortbewegung im Wasser ersichtlich sein muss
- <12 Jahre: 50 m Schwimmen ohne Zeitlimit (am Stück und ohne Unterbrechung) oder das „Deutsche Jugendschwimmabzeichen“ ab Bronze
>=12 Jahre: 200 m Schwimmen in maximal 11 Min. (am Stück und ohne Unterbrechung) - Vorlage des Deutschen Jugendschwimmabzeichens in Gold, des Deutschen Schwimmabzeichens bzw. des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens bei Abnahme durch DLRG, DSV, Wasserwacht, DRK, ASB sowie des Deutschen Triathlon-Abzeichens, des Deutschen Fünfkampfabzeichens und des Leistungsabzeichens Flossenschwimmen
- 100 m Kleiderschwimmen in höchstens 4 Min. mit anschließendem Entkleiden im Wasser gemäß Ausführungsbestimmungen der DLRG bzw. Wasserwacht im DRK für diese Übung
Die Gültigkeit des Nachweises der Schwimmfertigkeit für das Deutsche Sportabzeichen ist begrenzt auf fünf Jahre und bezieht sich auf das Ausstellungsjahr.
Das Jahr des letzten Schwimmnachweises ist auf der Prüfkarte vermerkt.
Der Nachweis kann rückwirkend (vom laufenden Jahr) fünf Jahre anerkannt werden, wenn eine entsprechende Bescheinigung (DSA-Urkunde oder Prüfkarte) vorgelegt wird.
Für das Deutsche Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche genügt ein einmaliger Nachweis. Auch dieser Nachweis kann rückwirkend vorgelegt werden.
Anerkennung von sportartspezifischen Verbandsabzeichen
Die Anerkennung der sportartspezifischen Leistungsabzeichen (Verbandsabzeichen) einiger Verbände für das Deutsche Sportabzeichen erfolgt grundsätzlich auf der Leistungsebene Gold und ausschließlich für das Kalenderjahr, in dem das Leistungsabzeichen (Verbandsabzeichen) erworben wurde. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Urkunde für das Leistungsabzeichen. Diese enthält einen entsprechenden Vermerk zur Anerkennung der beurkundeten Leistung beim Deutschen Sportabzeichen und den Hinweis auf die zu ersetzende Disziplingruppe. Die Liste der beim Deutschen Sportabzeichen anerkannten Leistungsabzeichen finden Sie hier.
